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Tempo 30 Zonen

Am 25.02.2021 hatten wir diesen Antrag an Herrn Bürgermeister Weiken gestellt:    

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weiken,

Die SPD Fraktion beantragt:

Die Verwaltung möge die Kreisordnungsbehörde kontaktieren bezüglich der Ausweisung von Tempo 30 Zonen mit Verkehrsschildern vor allen Kindergärten und Schulen. 

Begründung:

Besonders vor dem St. Josef Kindergarten wird trotz Hindernissen in der Fahrbahn so schnell gefahren dass Kinder beim Überqueren der Straße einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind. 

Ebenfalls zu schnell gefahren wird im Schlangenpfad in Höhe der MAXI- Kolbe- Sekundarschule.

Das Straßenverkehrsrecht wird laut §44 StVO von den Straßenverkehrsbehörden vollzogen. Straßenverkehrsbehörden sind grundsätzlich die Kreisordnungsbehörden.

Im §45 Abs. 9 Satz 4 Nummer 6 StVO wird erwähnt: Erst vor wenigen Jahren ist die StVO hier um eine Regelung zu Tempo 30 im Nahbereich von Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern ergänzt worden. Aufgrund der schutzbedürftigen Nutzergruppen soll im Umfeld dieser Einrichtungen Tempo 30 die Regel sein.  

Wir hatten Erfolg.

Unser Antrag wurde umgesetzt, Tempo 30 Schilder wurden aufgestellt.