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Steinbruch Kallenhardt

„Die von der schwarz-gelben Landesregierung geplante Novelle des Landeswassergesetzes NRW (LWG) ist ein Frontalangriff auf den Trinkwasserschutz in unserem Land“, brachte es die heimischen Landtagsabgeordnete Marlies Stotz bei ihrem Besuch in Rüthen-Kallenhardt auf Einladung der Rüthener SPD-Fraktion auf den Punkt. Auch Kallenhardts Ortsvorsteherin Elisabeth Teipel verschaffte ihrem Unmut über die geplante Gesetzesänderung dabei Luft: „Wir sind hier von den Plänen der Landesregierung besonders betroffen. Einerseits versorgt die Lörmecke-Quelle uns hier mit besten Felsquellwasser, andererseits stellt uns der Kalksteinabbau immer wieder vor Probleme hinsichtlich des Grundwassers. Das Wasser der Lörmekequellen ist quasi Felsquellwasser, ohne Medikamentenrückstände und Mikroplastik es muss nicht aufwändig aufbereitet werden. Die geplante Gesetzesänderung stellt den obersten Grundsatz „Trinkwasserschutz vor Rohstoffabbau “ in Frage. Der Schutz des Grundwassers muss gegenüber konkurrierenden Interessen absolut bewahrt werden. 

„Die Sorge, dass das das so kommt, ist nicht von der Hand zu weisen“, stellte Marlies Stotz fest, „denn im Gesetzentwurf der Landesregierung ist vorgesehen, den Paragraphen 35, Abs. 2, der dem Trinkwasserschutz den klaren Vorrang vor dem Rohstoffabbau gewährt, ersatzlos zu streichen“. In der entsprechenden Landtagsanhörung haben nahezu alle Experten – bis auf die Vertreter der Wirtschaft – vor diesem massiven Schritt gewarnt, wusste die Abgeordnete zu berichten. „Die von Seiten der CDU und FDP immer wieder angeführte Wasserschutzgebiets-verordnung ist meines Erachtens dabei nur ein Placebo, der den Interessen der Wirtschaft einseitig Rechnung trägt“, so Stotz, „deshalb müssen wir für den Erhalt der klaren gesetzlichen Regelung des Paragraphen 35, Abs. 2 kämpfen. Es steht viel auf dem Spiel!“ 

Trinkwasserschutz muss gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels weiterhin höchste Priorität haben, war sich alle Teilnehmer im Gespräch einig, denn Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr. 1. Deshalb sei auch die geplante Reduzierung der Gewässerrandstreifen von derzeit 10 auf 5 Meter überhaupt nicht nachvollziehbar. Damit könnte künftig bis auf 5 Meter zum Gewässerrand gedüngt und Pestizide eingebracht werden. „Damit wird die Schutzfunktion der Gewässerrandstreifen erheblich reduziert. Das ist eine Gefahr für die Artenvielfalt“, meinte Fraktionschef Johannes Erling.  

Begrüßt wurden im Gespräch zudem die örtlichen Initiativen, sich mit Resolutionen in den Räten gegen die Gesetzesnovelle zu stellen und Druck auf die Landesregierung aufzubauen. So hatte es bereits im Rüthener Stadtrat eine parteiübergreifende Ablehnung gegeben und auch der Kreistag zu Soest hatte sich einstimmig gegen die geplanten Änderungen gestellt.   

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