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2023_01Stuetzmauer_Kallnhardt_05

Wir fordern für die Sanierung eines Teilstückes der Stützmauer in Kallenhardt, welche die Straße „obere Steinpforte“ trägt, 200.000 € im Investitionsplan des städtischen Haushalts bereitzustellen.

Die Sanierung der Stützmauer ist dringend notwendig da ein Teilstück der Straße abgängig wird. 

Die Begründung für unsere Forderung:

Stützmauern sind sowohl solche, die (höher gelegene) Straßen gegenüber den Nachbargrundstücken abstützen als auch diejenigen, die zur Abstützung der Nachbargrundstücke gegenüber den (tiefer gelegenen) Straßen dienen. Regelmäßig sind Stützmauern nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW Teil der Straße und liegen damit in der Verantwortlichkeit der Kommune 

Zur Beurteilung der Frage, ob eine Stützmauer Bestandteil einer öffentlichen Straße ist, wird  entscheidend auf den funktionalen Zusammenhang abgestellt. Dienen Stützmauern der Straße, sind sie deren Bestandteil.

Daß eine objektiv als Straßenbestandteil zu wertende Stützmauer im öffentlichen oder privaten Eigentum des Trägers der Straßenbaulast steht, ist für ihre rechtliche Einordnung als Straßenbestandteil unerheblich. Dies bedeute jedoch nicht, dass jede Stützmauer, die am Rand einer Straße liegt, gleichsam automatisch als Bestandteil der Straße zu werten sei. Entscheidend sei vielmehr, ob die Stützmauer bei Anlegung bzw. Änderung der Straße erforderlich sei, und zwar in dem Sinne, dass sie überwiegend dem Schutz der Straße diene.

Zudem fordern wir Prüfung der Standsicherheit, Kleinreparaturen und Sanierungen von Stützmauern sowie Stadtmauern im Stadtgebiet Rüthen, 50.000 € ein zu stellen.