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Trinkwasser 900 675

Das Trinkwasser in NRW ist gefährdet! Wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, soll in Zukunft auch in Wasserschutzgebieten Festgestein und Kies abgegraben werden können (so die geplante Änderung des Landeswassergesetzes).

Der Rat der Stadt Rüthen fordert die Landesregierung auf zu einer Beibehaltung des Paragraphen 35(2) der das Verbot der Bodenschatzgewinnung in Wasserschutzgebieten vorsieht.

In einer Ausarbeitung des BUND für den Bereich des Kreises Soest und des Hochsauerlandkreises, die das Zentrum des Rohstoffgewinnung im Land bilden, wird

ausgerechnet, dass lediglich Flächen von 86 ha. – das sind 1,84 % der genehmigten Reserveflächen für den Abbau – nicht genutzt werden könnten: „Damit kann offensichtlich nicht von einer ‚Erschwerung für den Rohstoffabbau‘ gesprochen werden.“

In diesen Flächen von 86 ha allerdings liegen Trinkwasservorkommen, die durch den

Abbau gefährdet wären – u.a. Vorkommen in Bereich der Wasserversorgung für die

Städte Lippstadt und Warstein/Rüthen. Rund 150.000 Menschen werden von den dortigenGrundwasserquellen mit Wasser beliefert.

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